Grundprinzipien des Brandschutzes
Die Grundprinzipien des baulichen Brandschutzes
Für einen standardisierten und sicheren Brandschutz ist es von essenzieller Bedeutung, dass wir als Profi für baulichen Brandschutz die entsprechenden Grundprinzipien und Anforderungen erfüllen. Ziel ist es dabei, die Entstehung, Ausbreitung und Übertragung von Bränden zu verhindern. Die damit verbundenen konkreten Ziele sind in § 3 und § 14 der Musterbauordnung sowie im Anhang I der Bauprodukteverordnung festgelegt. Daraus ergeben sich die nachfolgenden vier Grundprinzipien des baulichen Brandschutzes.
Grundprinzipien und baurechtliche Brandschutzziele
Das erste Grundprinzip des baulichen Brandschutzes beschäftigt sich mit der Verhütung von Bränden sowie der Ausbreitungsvermeidung von Feuer und Rauch. Hierzu werden verschiedene Maßnahmen herangezogen, die für Neubauten genauso gelten wie für Bestandsimmobilien.
Grundlegend für den baulichen Brandschutz ist in diesem Zusammenhang die Unterteilung jeder baulichen Anlage in Geschosse und Räume. Auf dieser Grundlage wiederum werden Räume oder größere Bereiche der Anlage brandschutztechnisch voneinander getrennt. Auf diese Weise entstehen sogenannte Rauch- oder Brandabschnitte, welche die Ausbreitung von Bränden verhindern sollen.
Von essenzieller Bedeutung ist darüber hinaus die Verwendung von schwer entflammbaren Baustoffen, um die Entstehung eines Brandes zu verhindern.
Das zweite Grundprinzip des baulichen Brandschutzes betrifft die Rettung von Menschen und Tieren. So müssen die zentralen Bauteile eines jeden Gebäudes im Falle eines Brandes so lange tragfähig bleiben, bis alle Menschen und Tiere gerettet sind. Voraussetzung für die Rettung bzw. Selbstrettung ist auch der Bau entsprechender Rettungs- und Fluchtwege.
Das dritte Grundprinzip des baulichen Brandschutzes umfasst Maßnahmen zur Sicherstellung wirksamer Löscharbeiten. So müssen entsprechende Flächen geschaffen werden, die der Feuerwehr ein einwandfreies Agieren ermöglichen. Auch Vorkehrungen zur Rauchfreihaltung und Entrauchung zum Schutz der Rettungskräfte sind in diesem Kontext von Bedeutung. Darüber hinaus muss die Löschwasserversorgung und -rückführung durch fest installierte Leitungen sichergestellt werden.
Das vierte Grundprinzip des baulichen Brandschutzes betrifft die Vereinbarung individueller Schutzziele für bestimmte bauliche Anlagen, die über die im Baurecht verankerten Maßnahmen hinaus gehen. Dies kann zum Beispiel notwendig sein, wenn es um den Schutz besonderer Sach- oder Kulturgüter geht. Hier gilt es, individuelle Absprachen zu treffen.